Referat Zahnärztliches Personal

Optimale Aus- und Fortbildung

Aus- und Fortbildung des Praxisteams sind zentrale Aufgaben des Referats Zahnärztliches Personal sowie die zukunftsorientierte Gestaltung des Berufs der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA). Das Satzungsrecht für die Aus- und Fortbildung des zahnärztlichen Fachpersonals in Bayern wird von der BLZK geschrieben.

Das Referat Zahnärztliches Personal ist dem Geschäftsbereich Recht und Praxis der BLZK zugeordnet und für die Verwaltung, Organisation und Koordination rund um das Thema Ausbildung, Fort- und Weiterbildung sowie die Prüfungen zuständig. Das Referat ist Schnittstelle und Ansprechpartner für Prüflinge, Prüfer, Ausschüsse und ausbildende Zahnärzte.

Prüfungswesen

Die BLZK hat für die Abschlussprüfung zur/zum ZFA einen Aufgabenauswahlausschuss eingerichtet, der die schriftlichen Prüfungsfragen erstellt und die Richtlinien für die durchzuführende Prüfung herausgibt. Die BLZK legt die Termine für die Durchführung des schriftlichen und praktischen Teils der Abschlussprüfung fest. Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich bei dem jeweiligen Zahnärztlichen Bezirksverband (ZBV) zu erfolgen. Hält der ZBV die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der jeweilige Prüfungsausschuss (§ 46 Abs. 1 BBiG).

Die Bayerische Landeszahnärztekammer nimmt als zuständige Stelle die Prüfungen zu den Fortbildungen ab und ist auch für die Organisation zuständig, was Folgendes beinhaltet:

  • Anmeldeunterlagen prüfen,
  • Zulassungsbescheide versenden,
  • Prüfungsausschüsse für ZMP, ZMV und DH koordinieren,
  • Aufgabenauswahlausschüsse ZMP – DH – ZMV betreuen,
  • Räume für schriftliche und mündliche Prüfungen buchen,
  • Prüflinge und Prüfer terminlich zusammenbringen und
  • Bescheid über bestandene oder nichtbestandene Prüfungen erstellen.

Begabtenförderung

Die Bayerische Landeszahnärztekammer wählt als zuständige Stelle – nach Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung – auch die Stipendiaten für das Stipendium Begabtenförderung berufliche Bildung aus. Das Referat Zahnärztliches Personal begleitet die Stipendiaten während der gesamten Förderdauer von drei Jahren, berät sie zu Weiterbildungen und entscheidet über Förderanträge.

Einstiegsqualifikationsmaßnahmen (EQ)

Das Referat Zahnärztliches Personal ist in die Durchführung von Maßnahmen zu Einstiegsqualifikationsmaßnahmen (EQ) junger Menschen in Zahnarztpraxen eingebunden. EQ sind Teil des Ausbildungspaktes, den Wirtschaft und Politik geschlossen haben. Gefördert werden können jugendliche Schulabgänger, die die Vorgaben des § 54a SGB III erfüllen. Ziel ist, den Jugendlichen „Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit“ (§ 1 Absatz 2 BBiG) zu vermitteln.

Die Zahnärztlichen Bezirksverbände (ZBV) sind sowohl Ansprechpartner für die jugendlichen Bewerber als auch für die Zahnarztpraxen als Arbeitgeber, die für eine sechs- oder zwölfmonatige Anstellung Zuschüsse erhalten. Die ZBV informieren, registrieren und dokumentieren die EQ-Verträge und klären, ob die EQ auf die dreijährige Ausbildung „angerechnet“ werden kann.

Weitere Informationen auf der Website der Bundesagentur für Arbeit: Einstiegsqualifizierung

Nachrichten

Ausbildungsinitiative „Fit for Work“: Eine Chance für jedes Talent

Staatliche Initiative fördert die Ausbildung benachteiligter junger Menschen

Auch in diesem Jahr hat das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales wieder ein Förderprogramm für neue Ausbildungsplätze aufgelegt. Mit Geldern aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) werden unter bestimmten Voraussetzungen Unternehmen gefördert, die neue Ausbildungsverhältnisse abschließen. Danach kann bis zu 22 Monate lang ein Zuschuss zur Ausbildungsvergütung von monatlich 260 Euro erfolgen, also insgesamt maximal 5.720 Euro. Dieses Jahr setzt die Bayerische Staatsregierung ihren Schwerpunkt mit der Ausbildungsinitiative „Fit for Work – Chance Ausbildung“ auf die Förderung besonders benachteiligter junger Menschen.

Ausgleich für den höheren Aufwand

Die Ausbildung von sogenannten benachteiligten jungen Menschen oder die Durchführung von Teilzeitausbildungen bedeutet für das auszubildende Unternehmen oft einen erhöhten Aufwand. Dies soll durch die Förderung zumindest teilweise ausgeglichen werden.

Förderfähig ist die Ausbildung von Menschen, die bei Beginn des Ausbildungsverhältnisses jünger als 25 Jahre sind und die einem besonderen Wettbewerb unterliegen beziehungsweise Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu erhalten.

Das heißt:

  • Junge Menschen, die im Kalenderjahr ihres Schulaustritts (höchster zulässiger Abschluss ist ein qualifizierender Mittelschulabschluss) eine berufliche Ausbildung beginnen und den Ausbildungsvertrag frühestens am 1. August und spätestens am 31. Dezember dieses Jahres abschließen.
  • Junge Menschen, die zuletzt eine Praxisklasse oder Berufsorientierungsklasse einer bayerischen Mittelschule besucht haben.
  • Junge Menschen, die eine allgemeinbildende Schule oder eine Wirtschaftsschule ohne Abschluss verlassen.
  • Junge Menschen, die bereits im Kalenderjahr vor Beginn der Ausbildung oder früher eine allgemeinbildende Schule oder eine Wirtschaftsschule verlassen haben („Altbewerber“) oder den Ausbildungsbetrieb (z.B. wegen Insolvenz) wechseln (höchster zulässiger Abschluss ist ein qualifizierender Mittelschulabschluss).
  • Junge Menschen, die eine Berufsintegrationsklasse (BIK, BIK/V), eine Deutschklasse an Berufsschulen (DKBS), ein Berufsintegrationsjahr (BIJ), ein Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) oder eine Klasse für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz (JoA-Klasse) besuchen oder besucht haben.
  • Junge Menschen, die eine berufliche Ausbildung in einem Teilzeitausbildungsverhältnis nach den Vorschriften des BBiG oder der HwO machen, außer es wird zeitgleich zur Teilzeitausbildung ein Studium absolviert oder eine Bildungseinrichtung besucht, die zu einem höherwertigen Bildungsabschluss führt.
  • Junge Menschen, die für die erfolgreiche Durchführung der Ausbildung auf das Instrument der Assistierten Ausbildung (AsA) nach den Vorschriften des SGB III angewiesen sind, wenn die AsA-Leistung spätestens neun Monate nach Beginn der Ausbildung vereinbart wurde.

Erfahrungsgemäß werden häufig Ausbildungsverhältnisse mit jungen Menschen abgeschlossen, die die genannten Kriterien erfüllen. Es ist daher empfehlenswert, sich um eine Förderung zu bemühen. Der Antrag muss spätestens drei Monate nach Beginn der Ausbildung gestellt sein. Um eine Förderung des Bayerischen Staatsministeriums zu erhalten, muss die Ausbildung in Bayern stattfinden.

Nähere Informationen unter:

stmas.bayern.de/berufsbildung/fitforwork


Vollständiger Artikel aus dem BZBplus

Artikel aus dem BZBplus 9/2023 als PDF lesen (572 KB)


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Neues Ausbildungsjahr für ZFA 2023 – Verträge rechtzeitig abschließen

Zum 1. September 2023 beginnt das neue Ausbildungsjahr für Auszubildende in der Ausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten.

Damit es zu keinen Verschiebungen bei der Teilnahme an der Abschlussprüfung wegen zu spätem Beginn der Ausbildung kommt, beachten Sie bitte Folgendes:

Schließen Sie Ihren Ausbildungsvertrag mit Ihrer/Ihrem Auszubildenden rechtzeitig mit einem Datum des Ausbildungsbeginns im September ab und reichen Sie die Verträge bis spätestens Ende September 2023 bei Ihrem zuständigen Zahnärztlichen Bezirksverband zur Eintragung ein.


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Nach der Prüfung ist vor der Fortbildung

Die ZFA-Prüfung ist geschafft – so geht es weiter

Sie haben gerade ihre Ausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten erfolgreich abgeschlossen? Herzlichen Glückwunsch zu diesem ersten wichtigen Step in Ihrem Berufsleben! Jetzt eröffnen sich weitere Möglichkeiten für Ihre Zukunft.

Option 1: Anpassungsfortbildung

Nach der Prüfung sind Sie noch im Lern-Modus und wollen Ihre Power gleich für die nächste Anforderung nutzen? Dann ist eine Anpassungsfortbildung das Richtige für Sie. Sie kann direkt im Anschluss an die Ausbildung gestartet werden, z.B. der „Prophylaxe Basiskurs“:

jede Menge Wissen

  • über die professionelle Karies- und Parodontitisprophylaxe,
  • über Medizinprodukte
  • oder die Kofferdamtechnik.

Und Sie erfahren, wie Sie die Patientinnen und Patienten anleiten und motivieren können, die Pflege der eigenen Zähne selbst zu verbessern. Denn zahnärztliche Prävention ist heute ein wesentlicher Aspekt im Praxisalltag.

Die Anpassungsfortbildungen „Prothetische Assistenz“ und „Kieferorthopädische Assistenz“ vermitteln ebenso weitere Grundkenntnisse aus ihren Bereichen.

Option 2: Aufstiegsfortbildung

Abschlussprüfung geschafft – jetzt wollen Sie erst mal in den Praxisalltag voll einsteigen und das Gelernte konkret anwenden. Das nötige Grundwissen haben Sie in Ihrer Ausbildung erhalten. Nun geht es um das Vertiefen und um mehr Sicherheit in der täglichen Routine. Möglicherweise kristallisieren sich im Laufe der Zeit Vorlieben heraus, die sich bislang noch gar nicht abgezeichnet haben.

  • Verwaltung?
    Für manche Organisationstalente eine willkommene Abwechslung zur Behandlungsassistenz...
  • Abrechnung?
    Mit den richtigen Kenntnissen rechtssicher die Wirtschaftlichkeit der Praxis unterstützen...
  • Oder doch lieber nah am Patienten?
    Durch eine Spezialisierung in der Behandlungsassistenz mehr Verantwortung bei der Prophylaxe übernehmen...

Wer an einer der umfangreichen Aufstiegsfortbildungen wie Zahnmedizinische Verwaltungsassistenz (ZMV) oder Zahnmedizinische Prophylaxeassistenz (ZMP) teilnehmen will, muss zwingend ein Jahr Berufserfahrung vorweisen – Zeit, in der sich die berufliche und persönliche Reife verfestigt.

An die Zahnmedizinische Prophylaxeassistenz kann zudem die Fortbildung zur oder zum Dentalhygieniker/-in angeschlossen werden. Damit bieten sich weitere Optionen für verantwortungsvolles und selbstständiges Arbeiten in der Zahnarztpraxis.

Der erfolgreiche Abschluss einer Fortbildung eröffnet immer neue und spannende Perspektiven. Viele hilfreiche Infos zu den Möglichkeiten finden Sie unter

blzk.de/zahnzulegen


Hier gibt es Geld vom Staat

Sie haben mit sehr guten Leistungen Ihre ZFA-Prüfung abgeschlossen? Mit einem Gesamtergebnis von mindestens 87 Punkten können Sie sich über die BLZK für ein Weiterbildungsstipendium bewerben. Weitere Voraussetzungen: Sie haben Ihre Ausbildung in Bayern beendet und sind beim Start des Stipendiums am 1. Januar 2024 noch keine 25 Jahre alt.

Die Stipendiaten können drei Jahre lang Zuschüsse von jährlich bis zu 2900 Euro für unterschiedliche berufsbegleitende Weiterbildungen abrufen, also insgesamt 8700 Euro. Gefördert werden auch berufsübergreifende Weiterbildungen sowie allgemeine Maßnahmen, die soziale Kompetenzen stärken oder der Persönlichkeitsbildung dienen.

Die Bewerbung über die BLZK ist bis 31. Oktober möglich.

Weitere Infos unter

blzk.de/weiterbildungsstipendium


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Bayerische Staatsregierung hält Wort und erhöht Meisterbonus

Die Bayerische Landeszahnärztekammer freut sich sehr, dass der Beschluss des Ministerrats, den bayerischen Meisterbonus um 1000 Euro zu erhöhen, in die Tat umgesetzt wurde. Rückwirkend zum 1. Januar 2023 erhalten erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen der Aufstiegsfortbildungen Zahnmedizinische/r Verwaltungsassistent/in (ZMV), Zahnmedizinische/r Prophylaxeassistent/in (ZMP) und Dentalhygieniker/in (DH) nun einen Bonus von 3000 Euro.

Positive Effekte

Die Prämie setzt einen zusätzlichen Anreiz, sich qualifiziert weiterzubilden und die eigenen Fähigkeiten zu stärken. Damit wirkt Bayern auch dem Fachkräftemangel entgegen.

Weitere Informationen zum Thema Meisterbonus finden Sie hier:

www.blzk.de/blzk/site.nsf/id/pa_meisterbonus_meisterpreis.html

Aktualisierte Richtlinien zur Vergabe von Meisterbonus und Meisterpreis:

www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV274719


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Neuer Imagefilm zum Berufsbild ZFA

BLZK setzt sich ein für die Gewinnung von Auszubildenden

Der Fachkräftemangel ist ein zentrales Problem in der Gesundheitsbranche, der auch vor Zahnarztpraxen keinen Halt macht. Um junge Menschen anzusprechen und für den Beruf der/des Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) zu interessieren, stellt die Bayerische Landeszahnärztekammer eine Vielzahl von Medien bereit, die über den Beruf informieren: Neu im Portfolio: der Imagefilm „Sei wie wir – werde ZFA“.

„Vielfalt gehört zu unserem Alltag“

Der Kurzfilm macht auf den Ausbildungsberuf und das Berufsbild der ZFA aufmerksam und richtet sich an Schülerinnen und Schüler beziehungsweise Schulabgängerinnen und Schulabgänger. In einem coolen Setting zeigen fünf „ZFA Backstage Bosse“, wie professionell sie arbeiten. Und erzählen, auf was es in ihrem Beruf ankommt: „Wir bewahren unsere Instrumente sicher auf. Keine Fingerabdrücke. Alles steril." – „Wir sind mit moderner Technik sicher vertraut. Und arbeiten nie alleine.“ – „Wir besitzen Organisationstalent, sind Fotografen, Psychologen und Künstler. In unserem Beruf gehört solche Vielfalt zum Alltag.“

Das neue Video spricht die verschiedenen Facetten des Ausbildungsberufs an und will Lust auf den Beruf ZFA machen, der alles andere als langweilig ist. „Sei wie wir – werde ZFA“ entstand unter Federführung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg (LZKBW), wurde von der BLZK adaptiert und kann nun auch in Bayern für die Gewinnung von Auszubildenden eingesetzt werden.

Den neuen Film finden Sie unter

blzk.de/zfa-film


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Fortbildungen für das zahnärztliche Personal

BLZK gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen

Ist die Ausbildung zur ZFA abgeschlossen, stehen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Zahnarztpraxis verschiedene Wege offen. Eine Aufstiegsfortbildung eröffnet neue Perspektiven und die Fortbildung zur Zahnmedizinischen Verwaltungsassistenz (ZMV), Zahnmedizinischen Prophylaxeassistenz (ZMP) oder im Anschluss zur Dentalhygienikerin bzw. zum Dentalhygieniker (DH) ermöglicht den nächsten Karriereschritt. Um an einer Fortbildung teilzunehmen, muss man allerdings zwingend mindestens ein Jahr Berufserfahrung vorweisen.

Rund um das Thema Fortbildungen hat das Referat Zahnärztliches Personal der BLZK Informationen als FAQ zusammengestellt. Hier einige der häufigsten Fragen:

Kann ich bei der BLZK eine Aufstiegsfortbildung buchen?

Bei der BLZK werden zwar die Abschlussprüfungen zu den jeweiligen Aufstiegsfortbildungen abgelegt, die BLZK bietet jedoch selbst keine Aufstiegsfortbildungen an. Die Lehrgänge, die zur Prüfung vor der BLZK führen, werden von unterschiedlichen Anbietern in Bayern durchgeführt.

Werde ich zur Aufstiegsfortbildung auch zugelassen, wenn die Zulassungsvoraussetzungen nicht vollständig erfüllt sind?

Das geht leider nicht. Für die Zulassung zu den verschiedenen Aufstiegsfortbildungen gibt es verbindliche Rechtsvorschriften, von denen nicht abgewichen werden darf. Die „Besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung“ der jeweiligen Aufstiegsfortbildungen finden Sie hier.

Die Aufstiegsfortbildung ist abgeschlossen. Unter welchen Voraussetzungen kann ich einen Meisterbonus erhalten?

Der Meisterbonus wird derzeit für die erfolgreiche Abschlussprüfung zur oder zum ZMP, DH und ZMV gewährt. Hierfür müssen Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Bayern liegen. Für die Anmeldung zur Abschluss- oder zu einer Fortbildungsprüfung werden amtlich beglaubigte Kopien benötigt.

Wo erhalte ich solche Kopien?

Amtlich beglaubigte Kopien einer Urkunde werden bei den Gemeinde- und Stadtverwaltungen oder von Landratsämtern ausgestellt. Hierzu muss die jeweilige Urkunde im Original vorgelegt werden.

Kann ich mit einer abgeschlossenen Aufstiegsfortbildung von der BLZK auch studieren?

Die erfolgreich bestandene Abschlussprüfung einer Aufstiegsfortbildung ist nicht automatisch gleichzusetzen mit dem Abitur. Absolventen erlangen damit jedoch eine Hochschulzugangsberechtigung und können an Zulassungsverfahren der bayerischen Hochschulen teilnehmen. Nähere Informationen dazu finden sich auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus:

www.weiter-studieren-in-bayern.de

Wie erhalte ich eine Zweitschrift meines Prüfungszeugnisses für die Aufstiegsfortbildung?

Das Referat Zahnärztliches Personal der BLZK kann eine Zweitschrift des Prüfungszeugnisses ausstellen. Sie wird am besten schriftlich per Mail angefordert. Wichtig dabei sind die Angaben, wann und wo die Prüfung abgelegt wurde, der vollständige (gegebenenfalls damalige) Name sowie Geburtsdatum und -ort.

Da die BLZK die Prüfungsunterlagen nur für die Dauer von zehn Jahren aufbewahren muss, ist eine Abschrift zu einem späteren Zeitpunkt in der Regel schwierig. Die Ausstellung einer Zweitschrift ist gebührenpflichtig.


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Ausbildung ZFA – Der Beruf für Deine Talente

Ausbildung ZFA – Der Beruf für Deine Talente

Download Flyer (PDF 650 KB)

Fortbildung ZFA –
Der Weg zu mehr Verantwortung

Fortbildung ZFA – <br>Der Weg zu mehr Verantwortung

Download Flyer (PDF 497 KB)

Kontakt

Schwerpunkt Ausbildung
Dr. Brunhilde Drew
Tel.: 089 230211-332
Fax: 089 230211-333

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Schwerpunkt Fortbildung
Dr. Dorothea Schmidt
Tel.: 089 230211-330/-334
Fax: 089 230211-331/-335

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ZFA – Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Die zentrale Stelle zur Überprüfung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen mit dem deutschen Referenzberuf der/des Zahnmedizinischen Fachangestellten ist die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe.

Auf der Website finden Sie Informationen, Ansprechpartner und den Antrag zur Anerkennung.

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