Referat Zahnärztliches Personal

Optimale Aus- und Fortbildung

Aus- und Fortbildung des Praxisteams sind zentrale Aufgaben des Referats Zahnärztliches Personal sowie die zukunftsorientierte Gestaltung des Berufs der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA). Das Satzungsrecht für die Aus- und Fortbildung des zahnärztlichen Fachpersonals in Bayern wird von der BLZK geschrieben.

Das Referat Zahnärztliches Personal ist dem Geschäftsbereich Recht und Praxis der BLZK zugeordnet und für die Verwaltung, Organisation und Koordination rund um das Thema Ausbildung, Fort- und Weiterbildung sowie die Prüfungen zuständig. Das Referat ist Schnittstelle und Ansprechpartner für Prüflinge, Prüfer, Ausschüsse und ausbildende Zahnärzte.

Prüfungswesen

Die BLZK hat für die Abschlussprüfung zur/zum ZFA einen Aufgabenauswahlausschuss eingerichtet, der die schriftlichen Prüfungsfragen erstellt und die Richtlinien für die durchzuführende Prüfung herausgibt. Die BLZK legt die Termine für die Durchführung des schriftlichen und praktischen Teils der Abschlussprüfung fest. Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich bei dem jeweiligen Zahnärztlichen Bezirksverband (ZBV) zu erfolgen. Hält der ZBV die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der jeweilige Prüfungsausschuss (§ 46 Abs. 1 BBiG).

Die Bayerische Landeszahnärztekammer nimmt als zuständige Stelle die Prüfungen zu den Fortbildungen ab und ist auch für die Organisation zuständig, was Folgendes beinhaltet:

  • Anmeldeunterlagen prüfen,
  • Zulassungsbescheide versenden,
  • Prüfungsausschüsse für ZMP, ZMV und DH koordinieren,
  • Aufgabenauswahlausschüsse ZMP – DH – ZMV betreuen,
  • Räume für schriftliche und mündliche Prüfungen buchen,
  • Prüflinge und Prüfer terminlich zusammenbringen und
  • Bescheid über bestandene oder nichtbestandene Prüfungen erstellen.

Begabtenförderung

Die Bayerische Landeszahnärztekammer wählt als zuständige Stelle – nach Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung – auch die Stipendiaten für das Stipendium Begabtenförderung berufliche Bildung aus. Das Referat Zahnärztliches Personal begleitet die Stipendiaten während der gesamten Förderdauer von drei Jahren, berät sie zu Weiterbildungen und entscheidet über Förderanträge.

Einstiegsqualifikationsmaßnahmen (EQ)

Das Referat Zahnärztliches Personal ist in die Durchführung von Maßnahmen zu Einstiegsqualifikationsmaßnahmen (EQ) junger Menschen in Zahnarztpraxen eingebunden. EQ sind Teil des Ausbildungspaktes, den Wirtschaft und Politik geschlossen haben. Gefördert werden können jugendliche Schulabgänger, die die Vorgaben des § 54a SGB III erfüllen. Ziel ist, den Jugendlichen „Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit“ (§ 1 Absatz 2 BBiG) zu vermitteln.

Die Zahnärztlichen Bezirksverbände (ZBV) sind sowohl Ansprechpartner für die jugendlichen Bewerber als auch für die Zahnarztpraxen als Arbeitgeber, die für eine sechs- oder zwölfmonatige Anstellung Zuschüsse erhalten. Die ZBV informieren, registrieren und dokumentieren die EQ-Verträge und klären, ob die EQ auf die dreijährige Ausbildung „angerechnet“ werden kann.

Weitere Informationen auf der Website der Bundesagentur für Arbeit: Einstiegsqualifizierung

Nachrichten

Was tun, wenn das Zeugnis weg ist?

Ist die Prüfung erst einmal bestanden, werden Zeugnisse und Urkunden schnell beiseitegelegt. In den Fokus kommen die Unterlagen meist erst wieder bei einem Jobwechsel. Alles bestens, wenn man dann nur zum Ordner greifen muss ...

Zeugnisse oder Urkunden: Ersatz beantragen

Lassen sich Zeugnis oder Urkunden nicht auffinden, kann ein Ersatz ausgestellt werden.

Aber Achtung: BLZK und ZBV müssen die Unterlagen nur für die Dauer von 10 Jahren aufbewahren. Danach können meist keine weiteren Abschriften mehr erstellt werden.

Deshalb bitte schnell bei der entsprechenden Stelle melden, falls solche Unterlagen beispielsweise bei einem Umzug verloren gehen.

Den richtigen Ansprechpartner finden

Für ZFA-Abschlüsse ist dies der jeweilige ZBV und für die Abschlüsse der Aufstiegsfortbildungen zur ZMP, DH und ZMV hilft das Referat Zahnärztliches Personal der BLZK gerne weiter.


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BIBB-Online-Veranstaltungsreihe zur Implementation und Umsetzung der ZahnmedAusbV

Jetzt zu Teil 2 am 23. März anmelden

Zum 1. August 2022 trat die modernisierte Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten und zur Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZahnmedAusbV) in Kraft. Eine Informationsreihe des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB), durchgeführt in Zusammenarbeit mit Fachexpertinnen und Fachexperten aus Praxis und Berufsschule, möchte die Einführung dieser neuen Ausbildungsordnung unterstützen.

Am 1. September 2022 fand die erste Veranstaltung mit Blick auf die neuen Ausbildungsinhalte statt.

Der zweite Teil folgt nun am 23. März 2023 von 19.00 Uhr bis ca. 21.00 Uhr als Videokonferenz über WebEx.

  • Thema: Die Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1: Sie fragen – wir antworten
  • Fortbildungspunkte: 3

Anmeldung

Die Anmeldung zur zweiten Veranstaltung erfolgt per E-Mail an: zfa@bibb.de

Programm und weitere Informationen

Hier finden Sie Informationen zum Programm, zur Anmeldung und einen Ausblick auf weitere Veranstaltungen:

Online-Veranstaltungsreihe Teil 2: Die Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1, Sie fragen – wir antworten – Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)


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Was ist neu bei der Abschlussprüfung?

Änderungen in der Ausbildungsverordnung für ZFA

Die ersten Prüfungen nach der neuen Ausbildungsverordnung finden zwar erst 2024 statt, aber bereits mit dem Beginn der Ausbildung startet die Vorbereitung auf einen erfolgreichen Abschluss. Deshalb ist es für angehende ZFA wichtig, sich rechtzeitig über die Modalitäten der Prüfung zu informieren.

Abschlussprüfung künftig in zwei Teilen

Im August letzten Jahres ist die neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten und zur Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZahnmedAusbV) in Kraft getreten. Sie gilt für alle Azubis, die seit dem 1. August 2022 ihre Ausbildung begonnen haben. Darin ist festgelegt, dass die Abschlussprüfung künftig in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen stattfindet (sogenannte „gestreckte“ Abschlussprüfung). Es gibt also keine Zwischenprüfung mehr, sondern eine Abschlussprüfung aus zwei getrennt bewerteten Teilen.

Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr (spätestens am Ende des 2. Ausbildungsjahres) absolviert werden, Teil 2 am Ende der Berufsausbildung. Die beiden Teile werden im Gesamtergebnis der Abschlussprüfung unterschiedlich stark gewichtet, wie die nachfolgende Tabelle zeigt.

Nachdem Teil 1 abgelegt wurde, werden die Teilnehmenden schriftlich über das Ergebnis der ersten Prüfungsleistungen informiert.


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Heute schon gelacht?

So nutzen Sie die Kraft des Lachens

Wir kringeln uns vor Lachen, schütten uns aus oder lachen Tränen. Manchmal bekommen wir einen richtigen Muskelkater davon. Lachen wirkt ansteckend und schweißt uns zusammen. Für unseren Körper ist es eine Wohltat und teils auch Schwerarbeit. Klaus Welzenbach, Buchautor und Management-Trainer, hat überraschende Fakten rund ums Lachen zusammengetragen, die einfach nur gute Laune machen.

Lachen ist gesund und deshalb wichtig:

  • Mit 100 Kilometern pro Stunde schießt die Luft beim Lachen durch die Lunge und bringt dabei die Stimmbänder zum Schwingen.
  • 50 Kilokalorien verbrennt echtes und herzhaftes Lachen in nur zehn Minuten.
  • Drei- bis viermal mehr Sauerstoff als sonst wird beim Lachen von der Lunge verarbeitet.
  • Menschen mit Lachfalten neben den Augen werden als intelligenter und attraktiver beurteilt.
  • Unser Herz schlägt schneller, wenn wir lachen. Die Sauerstoffversorgung steigt, der Stoffwechsel wird angeregt. Wenn wir fertig gelacht haben, werden Stresshormone wie Cortisol und Adrenalin abgebaut, und das Glückshormon Endorphin wird ausgeschüttet. Wir fühlen uns erschöpft, aber entspannt und glücklich.
  • 20 Sekunden Gelächter regen das Herz-Kreislauf-System so sehr an wie drei Minuten schnelles Rudern.
  • Die Blutgefäße werden beim Lachen erweitert. Es fördert damit die Durchblutung und senkt den Blutdruck.
  • Das Herzinfarktrisiko ist bei Menschen, die häufig lachen, um 50 Prozent niedriger.
  • Die Verdauung wird durchs Lachen angeregt.
  • Schlaflosigkeit und Kopfschmerzen werden durch Lachen gelindert.
  • 1 Minute Lachen ist so erfrischend wie 45 Minuten Entspannungstraining
  • Das Schmerzempfinden wird bei herzhaftem Lachen um bis zu 30 Prozent gesenkt.

Übrigens: Jeden ersten Sonntag im Mai ist Weltlachtag. Falls Sie schon einmal üben möchten: Warum können Geister so schlecht lügen? Weil sie so leicht zu durchschauen sind.

Also, was tun Sie für Ihr tägliches Lächeln?


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Förderbetrag für Weiterbildungsstipendium erhöht

Künftig gilt der Höchstsatz von 8.700 Euro

Es ist ein richtiges und wichtiges Zeichen, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die berufliche Bildung nicht nur beibehält, sondern sogar erhöht und damit weiterhin in Bildung und Zukunft investiert. Schließlich stellt der Fachkräftemangel eine der großen Herausforderungen nicht nur für Zahnarztpraxen dar.

Für ein Weiterbildungsstipendium stieg zum 1. Januar 2023 der Förderhöchstbetrag von 8.100 Euro auf 8.700 Euro. In der Regel stehen den Stipendiatinnen und Stipendiaten der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) damit 2.900 Euro pro Jahr für Weiterbildungen zur Verfügung. Das Weiterbildungsstipendium wird somit noch attraktiver. Der neue Höchstbetrag gilt für alle Teilnehmenden, die ab dem 1. Januar 2023 neu aufgenommen wurden. Diejenigen, die sich bereits im Programm befinden, profitieren von der Erhöhung ebenfalls und erhalten den neuen Förderhöchstbetrag.

Derzeit werden 80 ZFA über die BLZK gefördert

Zum 1. Januar 2023 konnten wieder 27 neue Stipendiatinnen und Stipendiaten von der BLZK in das Förderprogramm aufgenommen werden. Aus den letzten drei Aufnahmejahrgängen erhalten damit aktuell 80 Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) Fördermittel aus dem Programm. Die Teilnehmenden können damit über drei Jahre für unterschiedliche Weiterbildungsmaßnahmen Gelder bei der BLZK beantragen.

Im Jahr 2022 wurden insgesamt 92 Weiterbildungsmaßnahmen gefördert. An erster Stelle stehen die Aufstiegsfortbildungen: Von den Stipendiatinnen und Stipendiaten wurden allein 19-mal die Aufstiegsfortbildung Zahnmedizinische Verwaltungsassistenz (ZMV), 13-mal die Zahnmedizinische Prophylaxeassistenz (ZMP) und zweimal die Dentalhygiene (DH) besucht. Insgesamt konnte die BLZK im Jahr 2022 etwa 115.000 Euro an die Teilnehmenden auszahlen.

Das sind die Voraussetzungen für ein Stipendium

Die BLZK nimmt jeweils zum 1. Januar eines Jahres etwa 25 bis 30 Stipendiaten in das Förderprogramm auf. Bewerben kann sich jede und jeder ZFA mit mindestens 87 Punkten beim Gesamtergebnis auf dem ZFA-Prüfungszeugnis der BLZK. Die Förderung richtet sich an junge berufliche Talente, die zum Aufnahmezeitpunkt nicht älter als 25 Jahre sein dürfen.

Bewerbungsschluss ist jeweils der 31. Oktober des Vorjahres.


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Bestens informiert über die ZFA-Ausbildung

BLZK präsentiert ZFA-Berufsbild auf der „Berufsbildung 2022”

Personalgewinnung ist für viele Zahnarztpraxen eine große Herausforderung geworden. Der Erfolg einer Praxis hängt nicht zuletzt davon ab, ob es gelingt, motivierte und talentierte Auszubildende und Mitarbeitende zu finden. Die BLZK stellt daher auf der Berufsorientierungsmesse „Berufsbildung 2022” vom 12. bis 15. Dezember im Messezentrum Nürnberg mit ihrem Team vom Geschäftsbereich Zahnärztliches Personal interessierten Jugendlichen das Berufsbild Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r (ZFA) vor.

Das bietet die BLZK an ihrem Stand

Vor Ort unterstützt wird die BLZK von Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie Praxispersonal, die direkt aus dem Arbeitsalltag berichten und die Fragen der Interessierten gezielt beantworten können. Am Stand wird es informative Gespräche geben. Mit den Flyern und Broschüren der BLZK können die Teilnehmenden fundiertes Wissen über den Beruf ZFA mit nach Hause nehmen, um sich gezielt noch weiter zu informieren. Außerdem wird am Stand mit dem kurzen 3D-Animationsfilm „ZFA – Ohne mich läuft hier nichts!“ in einem Praxisrundgang gezeigt, wie der Arbeitstag als ZFA aussieht, welche Aufgaben die Auszubildenden erwarten und welche Fortbildungsmöglichkeiten sie haben.

Infos zur „Berufsbildung 2022”

Die Messe „Berufsbildung” wird alle drei Jahre von der Bayerischen Staatsregierung veranstaltet. Im letzten Jahr konnte sie Corona-bedingt nicht stattfinden. Im Jahr 2018 informierten sich zuletzt 60000 Besucher, davon 84 Prozent Jugendliche sowie Eltern, Bildungsfachleute und Weiterbildungsinteressierte. Die Jugendlichen kommen bayernweit zur Messe, beispielsweise im Rahmen einer Klassenfahrt, und werden im Vorfeld von den Lehrkräften auf den Messebesuch vorbereitet.

Die BLZK ist auf der Messe in Halle 7, Standnummer 7-306, zu finden.

Allgemeine Informationen zur Messe unter

berufsbildung-messe.de


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Ausbildung ZFA – Der Beruf für Deine Talente

Ausbildung ZFA – Der Beruf für Deine Talente

Download Flyer (PDF 650 KB)

Fortbildung ZFA –
Der Weg zu mehr Verantwortung

Fortbildung ZFA – <br>Der Weg zu mehr Verantwortung

Download Flyer (PDF 497 KB)

Kontakt

Schwerpunkt Ausbildung
Dr. Brunhilde Drew
Tel.: 089 230211-332
Fax: 089 230211-333


Schwerpunkt Fortbildung
Dr. Dorothea Schmidt
Tel.: 089 230211-330/-334
Fax: 089 230211-331/-335


ZFA – Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Die zentrale Stelle zur Überprüfung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen mit dem deutschen Referenzberuf der/des Zahnmedizinischen Fachangestellten ist die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe.

Auf der Website finden Sie Informationen, Ansprechpartner und den Antrag zur Anerkennung.

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