Referat Honorierungssysteme

Bundesweiter Interessenvertreter

Das Referat Honorierungssysteme leistet einen wesentlichen Beitrag zur Durchsetzung zahnärztlicher Interessen im Leistungs- und Gebührenrecht. Es arbeitet bundesweit mit staatlichen und zahnärztlichen Stellen zusammen. Als Ansprechpartner für die bayerischen Zahnärzte gibt das Referat Auskunft bei Fragen zur Anwendung und Auslegung der Gebührenordnungen für Zahnärzte (GOZ) und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Verwaltungsaufgaben und juristische Beratung

Die Verwaltung der BLZK arbeitet den Referenten zu und ist Ansprechpartner für Patienten, Praxen, Erstatter sowie Gerichte. So werden beispielsweise Beurteilungen für Kostenerstatter erstellt oder Fragen zu Heil- und Kostenplänen von Patienten beantwortet. Bei juristischen Fragen steht für den Bereich Honorierungssysteme zudem Rechtsanwältin Susanne Ottmann-Kolbe, Leiterin der Stabsstelle Honorierungssysteme/GOZ der BLZK, zur Verfügung.

GOZ 2012

Die Baustelle GOZ 2012 steht weiterhin im Fokus der Referatsarbeit. Die BLZK vertritt die Auffassung, dass die Gebührenordnung weder den Stand der Wissenschaft noch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Ausübung der Zahnheilkunde berücksichtigt. Durch Informationsveranstaltungen und Publikationen, wie die GOZ-Kalkulationshilfe, stellt die BLZK den bayerischen Zahnärzten Hilfsmittel zur Verfügung, um sie bei der Umsetzung der GOZ zu unterstützen.

Das Referat berichtet regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen mit:

Nachrichten

Minimalinvasive Zahnheilkunde

GOZ aktuell

Minimalinvasive Behandlungsansätze rücken immer mehr in den Fokus der modernen Zahnmedizin. Ziel ist es dabei, Zähne langfristig zu erhalten und großflächige Substanzabtragungen sowie Gewebeschäden zu vermeiden. Durch den Einsatz modernster Techniken und Materialien ist es möglich, Eingriffe auf das absolut Notwendige zu beschränken und sie dadurch schmerzfreier, nachhaltiger und gewebeschonender zu gestalten. Das Konzept der minimalinvasiven Zahnmedizin kann in sämtlichen Bereichen der Zahnheilkunde umgesetzt werden. Das Referat Honorierungssysteme der Bayerischen Landeszahnärztekammer informiert in diesem Beitrag über die Berechnungsmöglichkeiten von minimalinvasiven Therapien.

Vollständiger Artikel aus dem BZB

Artikel aus dem BZB 10/2025 als PDF mit der Liste der GOZ-Leistungen (928 KB)


In der Serie „GOZ aktuell“ veröffentlicht das Referat Honorierungssysteme der Bayerischen Landeszahnärztekammer Berechnungsempfehlungen und Hinweise zur GOZ 2012. Zur Weitergabe innerhalb der Praxis und zum Abheften können die Beiträge aus dem Heft herausgetrennt werden. Sie sind auch auf www.bzb-online.de abrufbar. 


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Fortschritte der Zahnheilkunde

GOZ aktuell

In allen Teilbereichen der Zahnmedizin werden kontinuierlich beeindruckende Fortschritte erzielt. Zahlreiche technologische Entwicklungen machen es möglich, Behandlungen effektiver, schonender und präziser durchzuführen. Auch künstliche Intelligenz (KI) etabliert sich immer mehr in der modernen Zahnmedizin und wird als unterstützendes Werkzeug bei Diagnostik und Planung eingesetzt. Zudem trägt ein breites Spektrum hochwertiger Materialien dazu bei, dass Zahnmediziner verschiedene Optionen von Behandlungsmöglichkeiten anbieten können, die der individuellen Situation der Patienten angepasst sind.

Allerdings muss die fortschrittliche Zahnmedizin noch immer mit einer veralteten Gebührenordnung auskommen, die als Abrechnungsgrundlage gänzlich unzureichend ist. Neue Behandlungsmethoden können somit lediglich über die Analogberechnung geltend gemacht werden. Das Referat Honorierungssysteme der Bayerischen Landeszahnärztekammer befasst sich in diesem Beitrag mit fortschrittlichen Leistungen, die in der Gebührenordnung nicht enthalten und über § 6 Abs. 1 GOZ zu berücksichtigen sind.

Vollständiger Artikel aus dem BZB

Artikel aus dem BZB 9/2025 als PDF mit der Liste der GOZ-Leistungen (599 KB)


In der Serie „GOZ aktuell“ veröffentlicht das Referat Honorierungssysteme der Bayerischen Landeszahnärztekammer Berechnungsempfehlungen und Hinweise zur GOZ 2012. Zur Weitergabe innerhalb der Praxis und zum Abheften können die Beiträge aus dem Heft herausgetrennt werden. Sie sind auch auf www.bzb-online.de abrufbar. 


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Kieferorthopädie

GOZ aktuell

Kieferorthopädische Behandlungen tragen maßgeblich dazu bei, Fehlstellungen der Zähne und Kiefer zu korrigieren und das äußere Erscheinungsbild zu optimieren. Digitale Technologien und innovative Methoden machen es möglich, die Behandlungen effektiv und ästhetisch unauffällig durchzuführen. Durch moderne Konzepte und fortschrittliche Materialien gestalten sich kieferorthopädische Maßnahmen deutlich komfortabler als früher.

Die Behandlungen sind meist komplex und erfordern eine sorgfältige Planung. Auch die Abrechnung der kieferorthopädischen Leistungen kann herausfordernd sein, da sie nicht selten mit Erstattungsproblemen einhergeht. Das Referat Honorierungssysteme der Bayerischen Landeszahnärztekammer befasst sich in diesem Beitrag mit den Berechnungsmöglichkeiten von kieferorthopädischen Leistungen.


Vollständiger Artikel aus dem BZB

Artikel aus dem BZB 7-8/2025 als PDF mit der Liste der GOZ-Leistungen (1024 KB)


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Überarbeitete GOZ-Kalkulationstabelle

Mehr Flexibilität und neue Funktionen für Zahnarztpraxen

Die bewährte Kalkulationstabelle zur Berechnung von Stundensätzen in Zahnarztpraxen, die erstmals im Rahmen der Informationsreihe GOZ ON TOUR durch die BLZK vorgestellt wurde, ist umfassend aktualisiert und erweitert worden. Die von Vorstandsmitglied Dr. Alexander Hartmann durchgeführten Neuerungen betreffen sowohl funktionale als auch gestalterische Aspekte und erleichtern den Praxisalltag bei der Honorarermittlung deutlich.

Benutzerfreundlichkeit erhöht

Die neue Version der GOZ-Kalkulationstabelle verzichtet vollständig auf Passwortschutz – weder auf Datei- noch auf Tabellenblattebene. Dadurch wird die Handhabung wesentlich einfacher. Nutzerinnen und Nutzer sollten dennoch besonders achtsam und verantwortungsvoll mit der Datei umgehen.

Aktualisierung von BEMA-Leistungspositionen

Die BEMA-Leistungspositionen 13 e–h wurden entfernt, stattdessen wurden die erhöhten Punktzahlen für 13 a–d berücksichtigt. Diese Anpassung ist für die korrekte Nutzung der MKV-Funktion (Mehrkostenvereinbarung) besonders relevant.

Chirurgische Leistungen jetzt als Komplex kalkulierbar

Ein wesentliches Upgrade stellt das neue Komplex-Leistungsblatt für chirurgische Eingriffe dar. Damit lassen sich nun auch chirurgische Behandlungen als Komplexe erfassen und kalkulieren – ein praktisches Feature für viele Praxen.

Verbesserte Gestaltung und neue Optionen bei Privatleistungen

Auch optisch wurde die Tabelle überarbeitet, was insbesondere die Orientierung und Lesbarkeit verbessert. Zudem gibt es im Bereich DAR: privat eine neue Eingabemöglichkeit für den Steigerungsfaktor der Begleitleistungen. Die Kalkulation der Hauptleistung passt sich damit noch besser an das individuelle Abrechnungsverhalten der Praxis an.

Die neue Version der Kalkulationstabelle steht ab sofort kostenfrei zum Download für alle Zahnarztpraxen unter https://www.blzk.de/goz-info zur Verfügung und empfiehlt sich als effizientes Werkzeug für eine präzise betriebswirtschaftliche Kalkulation. Unter dem gleichen Link bietet die BLZK darüber hinaus ein Video-Tutorial an, in dem Dr. Alexander Hartmann die Funktionsweise der Kalkulationstabelle anschaulich erklärt. 


Weitere hilfreiche Links:


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Prophylaxe/Kinderzahnheilkunde

GOZ aktuell

Nach den Ergebnissen der Sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS 6) ist die Karieserfahrung bei Kindern signifikant zurückgegangen. Seit Einführung der Gruppen- und Individualprophylaxe vor über 30 Jahren sank die Zahl der Kariesfälle bei jungen Heranwachsenden um rund 90 Prozent. Mittlerweile sind acht von zehn Zwölfjährigen komplett kariesfrei. Allerdings liegt die Häufigkeit der Milchzahnkaries bei unter Dreijährigenbei 10 bis 15 Prozent.

Die Behandlung von Kindern erfordert viel Fingerspitzengefühl, Geduld und Zuwendung. Sie unterscheidet sich erheblich von der Behandlung erwachsener Patienten, da sich bei Kindern Gebiss und Kiefer noch im Wachstum befinden. Ziel der Kinderzahnheilkunde ist es, den Grundstein für eine gute und dauerhafte Mundgesundheit zu legen. Das Referat Honorierungssysteme der Bayerischen Landeszahnärztekammer informiert in diesem Beitrag über die Berechnungsmöglichkeiten des umfangreichen Spektrums der modernen Kinderzahnheilkunde.

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Artikel aus dem BZB 6/2025 als PDF mit der Liste der GOZ-Leistungen (937 KB)


In der Serie „GOZ aktuell“ veröffentlicht das Referat Honorierungssysteme der Bayerischen Landeszahnärztekammer Berechnungsempfehlungen und Hinweise zur GOZ 2012. Zur Weitergabe innerhalb der Praxis und zum Abheften können die Beiträge aus dem Heft herausgetrennt werden. Sie sind auch auf www.bzb-online.de abrufbar. 


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Endodontie

GOZ aktuell

Die kürzlich veröffentlichten Ergebnisse der Sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS 6) belegen den Erfolg der präventionsorientierten Zahnmedizin. Die Mundgesundheit der deutschen Bevölkerung hat sich in den letzten Jahren deutlich verbessert, die Karieslast befindet sich weiter auf dem Rückzug und auch die Anzahl fehlender Zähne ist eindeutig zurückgegangen. Trotz dieser erfreulichen Entwicklung werden jährlich mehr als sieben Millionen Wurzelkanalbehandlungen deutschlandweit durchgeführt. Die endodontische Behandlung ist oftmals die einzige Möglichkeit, einen entzündeten oder traumatisierten Zahn zu erhalten. Unter Einsatz modernster Behandlungstechniken und hochwertiger Materialien können die Erfolgschancen dabei auf über 90 Prozent gesteigert werden.

Das sehr umfangreiche Leistungsspektrum der Endodontie wird allerdings nur in geringem Maße durch die Gebührenordnung für Zahnärzte abgebildet. Somit müssen Zahnärztinnen und Zahnärzte bei einer Vielzahl von Leistungen die Analogberechnung heranziehen. Das Referat Honorierungssysteme der Bayerischen Landeszahnärztekammer informiert in diesem Artikel über Berechnungsmöglichkeiten von endodontischen Maßnahmen.

Vollständiger Artikel aus dem BZB

Artikel aus dem BZB 5/2025 als PDF lesen (765 KB)


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Kontakt

Dr. Dr. Frank Wohl
Tel.: 089 230211-360
Fax: 089 230211-361


Tipps zur Abrechnung

PAR-Leistungen richtig berechnen
BZB 5/2022, S. 40-47

Abrechnen – aber wie?
Besonderheiten in der KFO
BZB 7-8/2021, S. 40-41


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